Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Vor der Scheidung – Worauf kommt es an?

Wenn man kurz vor einer Scheidung steht, ist es gut zu wissen, woran man ist. Die Situation scheint festgefahren und es besteht wenig Aussicht auf eine rasche Einigung. Jedenfalls gibt es mehrere Möglichkeiten, die zum Ziel führen.

Welche Scheidung ist möglich?

Ihre individuelle Situation bestimmt auch die Art der Scheidung. Die in in Österreich häufigste Variante ist die Einvernehmliche Scheidung. Sofern über die notwendigen Eckpunkte Einigung besteht, ist auch der zeitliche Rahmen der Abwicklung überschaubar.

Bei der strittigen Scheidung muss eine Klage eingebracht werden. Im Verfahren muss das Verschulden an Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft nachgewiesen werden. Alle weiteren Punkte, die bei der einvernehmlichen Scheidung von den Parteien selbst geregelt werden, werden hier durch das Gericht entschieden. Dies betrifft Ehegattenunterhalt, Obsorge, und die Vermögensaufteilung.

Wie lange dauert eine Scheidungsverfahren?

Dies hängt zum einen von der Scheidungsform selbst, der Einigungsbereitschaft der Ehepartner, als auch vom Arbeitsanfall des Gerichts ab. Wenn man sich über die Eckpunkte einig ist, kann der gemeinsame Scheidungsantrag eingebracht werden und so relativ rasch abgewickelt werden. Darüber hinaus muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit zumindest sechs Monaten zerrüttet sein.

Die Dauer bei einer strittigen Scheidung hängt ganz vom Gang des Verfahrens ab. Es ist mitunter möglich, dass sich ein Scheidungsverfahren über mehrere Jahre zieht.

Bekomme ich die Obsorge für die Kinder?

Nach der Scheidung verbleibt grundsätzlich die gemeinsame Obsorge. Ganz unabhängig von welcher Form. Ausgenommen, es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor oder Sie vereinbaren Abweichendes.

Was, wenn wir uns geeinigt haben?

Wenn Sie sich über die Eckpunkte geeinigt haben, können Sie einen gemeinsamen Antrag auf Einvernehmliche Scheidung stellen. Sie müssen jedenfalls beim Ehegattenunterhalt, Obsorge, dem Kontaktrecht und Kindesunterhalt sowie der Vermögensaufteilung übereinstimmen. Grundsätzlich besteht kein Anwaltszwang vor Gericht, allerdings ist es ratsam, die getroffene Vereinbarung durch einen Scheidungsanwalt aufsetzen bzw prüfen zu lassen.

Wozu ein Scheidungsanwalt?

Bei der Ehescheidung müssen Sie nicht durch einen Anwalt vertreten sein. Eine Vertretung bringt Vorteile: Da eine Ehe mehr als nur eine Partnerschaft ist und zwei Persönlichkeiten rechtlich über Jahre miteinander verflochten wurden, ist die Auflösung oft komplex. Darüber hinaus birgt ein Scheidungsverfahren die Gefahr, emotional zu handeln. Dies mündet allzu oft in nachteiligen Entscheidungen. Hier ist der Einsatz des Scheidungsanwalts wichtig. Dieser ist in der Lage, Ihre Argumente, Rechte und Optionen bestmöglich durchzusetzen.