Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Scheidungsanwalt Mag. Jakob Weinrich

Ihr Spezialist für Familienrecht.

Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht sind wir Ihre verlässliche Anlaufstelle für sämtliche familienrechtlichen Belange. Unser Fachwissen, Feingefühl und Verhandlungsgeschick kommen zusammen, um die bestmögliche und nachhaltige Lösung für Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten zu erarbeiten. Vertrauen Sie unserer fachlichen Kompetenz, um Ihre rechtlichen Anliegen im Familienrecht effektiv zu bewältigen.

Wir beraten bei sämtlichen Angelegenheiten im Familienrecht und unterstützen Sie bei Ehescheidung, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Obsorge- und Kontaktrecht,  Kindes- bzw Ehegattenunterhalt und der Vermögensaufteilung. Zudem errichten wir Eheverträge und unterstützen Sie bei einstweiligen Verfügungen.

 

Leistungen Familienrecht

Scheidung / Auflösung eingetragene Partnerschaft

Wir vertreten in sämtlichen Scheidungsverfahren als auch in Verfahren zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Dies betrifft sowohl die Verhandlung Ihrer Scheidungs- bzw Auflösungsvereinbarung im einvernehmlichen Rahmen, aber auch die Vertretung bei einem strittigen Verfahren vor Gericht.

Vermögensaufteilung

Im Falle einer Uneinigkeit bei der Aufteilung des Gebrauchsvermögens zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern, entscheidet das Gericht. Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sie im Aufteilungsverfahren zu vertreten. Vertrauen Sie unserer juristischen Expertise, um Ihre Interessen erfolgreich zu wahren.

Obsorge und Kontaktrecht

Häufig erfordert die Anpassung der rechtlichen Bedingungen an die tatsächliche Situation Maßnahmen wie die Übertragung der Obsorge oder die Anpassung der Kontakte. Wir sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im Bereich des Kindschaftsrechts und bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Lösung solcher rechtlichen Herausforderungen.

Eheverträge

Es ist ratsam, bereits vor einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Klarheit über Ihr Vermögen zu schaffen. Mit einer Vorwegvereinbarung können im Vorfeld entsprechende Regelungen für den Fall einer möglichen Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft getroffen werden. Dies erspart Ihnen ein zeitaufwendiges Verfahren zur Aufteilung des Vermögens. Basierend auf Ihrem aktuellen rechtlichen Status erstellen wir für Sie die passende Vereinbarung, sei es ein Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Trennungsvereinbarung oder Vorwegvereinbarung.

Unterhalt

Unterhaltsansprüche können in verschiedenen Lebenssituationen bestehen, sei es während einer aufrechten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft, nach der Scheidung oder Auflösung dieser Verbindungen sowie im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie nicht nur bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen, sondern steht Ihnen auch bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche sowie der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen tatkräftig zur Seite. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise im Familienrecht, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten effektiv zu regeln.

Einstweilige Verfügungen

In bestimmten Fällen ist es notwendig, eine schnelle Entscheidung bei Gericht zu erwirken. Bei Gewalt,  Psychoterrror oder Stalking ist dies durch die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung möglich. Die Entscheidung ergeht in einem beschleunigten Verfahren, damit Sie rasch sicher vor Bedrohungen sind.